Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Düppe & Lindemann GmbH & Co. KG (nachfolgend „Düppe & Lindemann“) gelten ausschließlich sowohl für alle gegenwärtigen als auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller. Andere AGB erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben schriftlich bei gleichzeitigem, ausdrücklichen Verzicht auf die Geltung der eigenen AGB zugestimmt. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Bestellungen, Vertragsänderungen und-ergänzungen oder Nebenabreden sollen in Schriftform erfolgen. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen nach Vorgabe des Bestellers, welcher in diesem Falle die Gewähr dafür übernimmt, dass die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
3. Angaben von Düppe & Lindemann zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen der Liefergegenstände (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichung und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck nicht beeinträchtigen.
4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise
1. Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung; Fracht, Porto, Zöllen und Versicherung. Zuschläge und Rabatte werden jeweils vom Grundpreis berechnet. Das Gleiche gilt bei vom Besteller gewünschten Teilsendungen und Eilsendungen.
2. Der Mindestauftragswert beträgt 110 € netto. Für Aufträge unter 110 € netto müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 € berechnen.
3. Den Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugerechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen:
- 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto.
- Reparaturen sind sofort rein netto ohne Abzug fällig.
Für den Eintritt und die Rechtsfolgen des Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Aufrechnung seitens des Bestellers mit nicht anerkannten und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Bestellers wegen Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Lieferfrist
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
2. Die von uns angegebene Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen, Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder Lager verlassen oder die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist.
3. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb unseres Einflusses liegen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit. Im Falle der vorgenannten Liefer- und Leistungsverzögerungen sind wir zudem berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertag zurückzutreten.
4. Dauern die Liefer- und Leistungsverzögerungen an, ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom gesamten Vertag ist der Besteller nur berechtigt, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
5. Teillieferungen können vorgenommen werden, wenn es dem Besteller zuzumuten ist.
6. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe des § 8 herleiten.
7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk, mindestens jedoch 0,5 des Hunderts des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Wir sind nach unserer Wahl jedoch auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Abnahmefrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller erst nach angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern.
8. Bei Vorliegen eines Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Sollte die Einhaltung der Lieferfrist für den Besteller derart wesentlich sein (absolutes Fixgeschäft), dass er nach Ablauf dieser Frist kein Interesse mehr an der Bestellung hat, so muss dies gesondert schriftlich vereinbart werden.
§ 6 Gefahrübergang
Für den Gefahrübergang gilt § 447 BGB. Dies gilt auch für Teillieferungen und bei Erbringung anderer Leistungen, sowie bei Übernahme der Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung.
§ 7 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder der dieser gleichgestellten Handlung oder Unterlassung des Bestellers.
3. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gem. vorstehender Ziff. 2 gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährung.
4. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Garantien, die dem Besteller von Dritten eingeräumt werden, insbesondere Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
5. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes oder eines Ersatzteils des Liefergegenstandes dar.
6. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Der Besteller hat uns dazu eine angemessene Frist zu setzen, es sei denn, die Fristsetzung ist dem Besteller unzumutbar. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, sollten wir unserer Verpflichtung nicht nachgekommen sein.
7. Die nur unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit stellt keinen Mangel im Rechtssinne dar.
8. Bei Kauf und Lieferung einer gebrauchten Sache sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, auch solche wegen entgangenen Gewinns sind nach Maßgabe des § 8 ausgeschlossen.
§ 8 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
1. Die Haftung von Düppe & Lindemann auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
2. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Düppe & Lindemann haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
4. Soweit Düppe & Lindemann gemäß der vorstehenden Absätze dieses Paragraphen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Düppe & Lindemann bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Düppe & Lindemann bekannt waren oder die Düppe & Lindemann hätte kennen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Düppe & Lindemann.
§ 9 Warenrücknahmen
1. Rücksendungen werden akzeptiert innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ungebraucht und original verpackt, kostenfrei für uns gegen Vorlage einer Rechnungs- oder einer Lieferscheinkopie. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20% des Gutschriftwertes, mindestens jedoch 15,00 € zzgl. MwSt.
2. Ausgeschlossen von der Rückgabe oder vom Umtausch sind: Reparaturen, in Sonderanfertigung hergestellte Produkte, beschriftete oder gekennzeichnete Artikel, Teile die bereits eingebaut waren und Produkte mit begrenzter Lagerfähigkeit.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum vor an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertag und aus der übrigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten, auch soweit unsere Forderungen künftig entstehen.
2. Wir sind nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentum sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Kosten einer Drittwiderspruchsklage trägt der Besteller.
4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergengenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab. Falls zwischen dem Besteller und seinem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich die uns vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Name einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets durch uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/ Vermischung. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6. Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit, BDSG
1. Sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist die Klage bei demjenigen Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Sofern sich auf der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz nach § 29 ZPO Erfüllungsort.
2. Auf die Vertragsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkaufs (CISG) Anwendung.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
4. Zum Zweck der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung werden sämtliche im Rahmen der Registrierung oder Bestellung erfassten Kundendaten von uns gespeichert und weiterverarbeitet.
Stand: Januar 2018